Varel: Die Synagoge und ihre Zerstörung 1938

Die 1848 im klassizistischen Stil erbaute Synagoge von Varel. Synagoge, Schule und Lehrerwohnung befinden sich unter einem Dach. (Zeichnung von 1860)
Die 1848 im klassizistischen Stil erbaute Synagoge von Varel. Synagoge, Schule und Lehrerwohnung befinden sich unter einem Dach. (Zeichnung von 1860)

von Holger Frerichs (Schlossmuseum Jever)

1. Zur Geschichte der Vareler Synagoge

Erste Bemühungen der jüdischen Gemeinde in Varel zur Errichtung einer eigenen Synagoge sind für das Frühjahr 1760 nachweisbar. Ein entsprechendes Gesuch wurde jedoch vom Vareler Reichsgrafen Bentinck am 16. April 1760 abgelehnt. Auch weitere ähnliche Anträge aus den Jahren 1788, 1792 und 1800 blieben erfolglos. Bis Anfang des 19. Jahrhunderts war die kleine jüdische Gemeinde in Varel gezwungen, ihre gottesdienstlichen Versammlungen in Privathäusern christlicher Vareler Mitbürger abzuhalten. 1805 erhielt der Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Varel, Aaron Salomon Schwabe, die Genehmigung, jüdische Gottesdienste fortan in seinem Haus am Vareler Südende am Haferkamp 81 durchführen zu können. Dieses Haus war jedoch Ende 1843 in sehr baufälligem Zustand und musste schließlich abgebrochen werden. Seit Anfang 1844 war die jüdische Gemeinde somit ohne Betstube.

Mit Hilfe von Landesrabbiner Bernhard Wechsler bemühten sich die Vareler Juden erneut um die Baugenehmigung für eine Synagoge, die schließlich gewährt wurde. Zum Bau konnte man in dem damals noch unbebauten Areal an der Osterstraße ein Grundstück erwerben. Für die Finanzierung der Synagoge wurden Spenden gesammelt. In der Gemeinde konnten bis 1843 von den zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 2.500 Talern immerhin 700 Taler gesammelt werden, eine beträchtliche Summe von den in Varel eher in armen Verhältnissen lebenden jüdischen Familien. Unterstützung kam von den jüdischen Gemeinden in Hamburg, Altona und anderen Orten, aber auch von einigen christlichen Einwohnern der Stadt. Vorbild für die Synagoge in Varel war die einige Jahre zuvor erstellte Synagoge in Berne, doch wollte man einige Verbesserungen durchführen, unter anderem im Blick auf die mit der Synagoge verbundene Einrichtung einer Schule. Auch der Einbau eines rituellen Bades sollte durchgeführt werden. 1846 legte Maurermeister Jochens aus Varel einen Plan für das Gebäude vor, der von den Behörden genehmigt wurde. Die Grundsteinlegung der neuen Synagoge war am 8. September 1847 in Anwesenheit von Landesrabbiner Wechsler. Zehn Monate später konnte derselbe am 28. Juli 1848 die neue Synagoge einweihen.

Das Haus mit Schule, Lehrerwohnung und  der eigentlichen Synagoge, dem Bet- und Lehrhaus, war durch einen Vorgarten von der Osterstraße getrennt. Das Bet- und Lehrhaus war nach Osten ausgerichtet. In der Mitte des Raumes, umgeben an drei Seiten von Gestühl, befand sich die Bima (der umgrenzte Ort zur Verlesung aus der Thora). In einer Nische stand der aus Edelhölzern gefertigte Schrein mit der Thora, d. h. den Schriftrollen aus Pergament. Die Synagoge bot im Betsaal etwa sechzig Plätze für die Männer, dazu gab es weitere Frauenplätze auf der Empore. An der Westseite des Hauses befand sich das Klassenzimmer der jüdischen Elementarschule, die kleine Lehrerwohnung war an der Nordseite des Gebäudes gelegen.

2. Die Zerstörung der Synagoge beim Novemberpogrom 1938

90 Jahre blieb die Synagoge in Varel Mittelpunkt der jüdischen Gemeindelebens am Ort. Am 4./5. November 1938 wurden die letzten Gottesdienste abgehalten. Im Zusammenhang mit der „Reichspogromnacht“ 1938 kam es auch in Varel zur Brandstiftung und Zerstörung der Synagoge durch örtliche Nationalsozialisten. Wesentliches Element der Pogromnacht war die gegen die jüdischen Bürger ausgeübte physische Gewalt und ihre Demütigung, ihre Freiheitsberaubung durch örtliche NS-Aktivisten sowie die Plünderungen und Zerstörungen in den Wohn- und Geschäftshäusern der Opfer. Darüber wird in einem gesonderten Beitrag berichtet.

Über den Ablauf der eigentlichen Brandstiftung und die Zerstörung des Gebäudes sind folgende Dinge bekannt: Die NSDAP-Kreisleitung Friesland in Varel erhielt am 10. November 1938 nach Mitternacht den vom NSDAP-Gauamt Oldenburg weitergeleiteten Auftrag des in München weilenden Gauleiters Carl Röver, die Synagogen in Varel und Jever in Brand stecken zu lassen. Über den weiteren Verlauf gab der NSDAP-Kreisleiter Hans Flügel in Strafprozessen der Nachkriegszeit nur das zu, was ihm ohnehin nachzuweisen war: Flügel war in der Nacht gegen 0.30 Uhr von einer am Vorabend (9.11.) in Zetel durchgeführten Parteiveranstaltung nach Varel zurückgekehrt. Noch vor Betreten seines Wohnhauses in der Mühlenstraße 2 bekam er die Nachricht, die NSDAP-Gauleitung in Oldenburg wolle ihn dringend sprechen. Flügel rief dort an und bekam den Kreisleiter Oldenburg-Stadt, Wilhelm Engelbarth, an den Apparat. Engelbarth teilte Flügel mit, der in München weilende Gauleiter Röver habe ihm soeben verkündet, dass in dieser Nacht überall in Deutschland Synagogen in Brand gesteckt würden und Röver dies auch im Gau Weser-Ems wünsche. Flügel habe noch in dieser Nacht die beiden im Landkreis Friesland befindlichen jüdischen Synagogen in Brand zu setzen.

Gemeinsam mit seinem Stellvertreter in der Funktion des NS-Kreisleiters, Deckoffizier a.D. Hans Hahn aus Varel, fuhr er zunächst in die Kreisstadt Jever, da dort die Zahl der jüdischen Bürger größer sei und sich auch wegen des Flugplatzbaues eine größere Zahl ortsfremder Personen aufhielte. Nachdem Flügel dort den jeverschen NS-Ortsgruppenleiter Husmann und andere NS-Funktionäre entsprechend angewiesen hatte, kehrten beide zurück nach Varel.  Zu diesem Zeitpunkt habe die Synagoge in Varel bereits gebrannt. Wie im Strafprozess wegen der Synagogenbrandstiftung weiter ermittelt wurde, mussten Flügel oder Hahn entweder vor ihrer Abfahrt nach Jever noch entsprechende Anweisungen erteilt haben oder aber die Führung der SA-Standarte 19 sowie des SS-Sturmes in Varel hatten auf eigenen Befehlskanälen Anweisungen getroffen bzw. ausgeführt. Nach den Feststellungen von Ermittlungsverfahren und Strafprozess wegen der Vorkommnisse in der Pogromnacht erfolgte die Brandstiftung in Varel am 10. November zwischen 2.30 und 3 Uhr.

Als unmittelbare Brandstifter nannte das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft die Vareler SS-Mitglieder Ulffers und Schubert. An den Vorbereitungen und an der Durchführung der Brandstiftung sollen u.a. folgende weitere Personen teilgenommen haben: Die SA-Standartenführer Heinrich Janssen und Precht, die SA-Obersturmbannführer Renke Frerichs und Behrens, der SA-Sturmbannführer Wedekin, der SA-Sturmhauptführer Senkmann, der SA-Sturmführer Gippert, der Polizeihauptwachmeister Wehrenberg sowie der stellvertretende NSDAP-Kreisleiter und Stadtrat Hans Hahn.

Die Vareler Feuerwehr war in der Nacht am Brandort, schaute dem Brand aber tatenlos zu und beschränkte sich – wie an den anderen Tatorten der Synagogenbrandstiftungen in Deutschland – darauf, die in der Umgebung befindlichen Häuser „deutscher Volksgenossen“ zu schützen.
Über den Verbleib des wertvollen Inventars der Synagoge und der jüdischen Gemeindearchivalien traf Brahms in seiner Arbeit über die Geschichte der Vareler Synagoge folgende Feststellung: „Alle Nachforschungen ─ damals wie auch später ─ konnten nicht klären, was mit dem Inventar der Synagoge, vor allem mit den Archivalien in der Brandnacht wirklich geschehen ist. Offen bleibt darum die Frage, ob alle sakralen Gegenstände vor der Brandlegung von den Brandstiftern, die alle der SA oder SS angehörten bzw. mit diesen Gruppen sympathisierten, geraubt wurden oder tatsächlich verbrannt sind. (…).”

3. Das Grundstück Osterstraße 10 nach der Pogromnacht

Auf dem Grundstück der 1938 zerstörten Synagoge Osterstraße 10 wurde nach dem Krieg ein Wohnhaus errichtet.
Auf dem Grundstück der 1938 zerstörten Synagoge Osterstraße 10 wurde nach dem Krieg ein Wohnhaus errichtet.

Kurze Zeit nach der Zerstörung der Synagoge begannen erste Überlegungen über die weitere Verwendung des Synagogengrundstücks. Zunächst wurde erwogen, dem Roten Kreuz in Varel das Grundstück Osterstraße 10 kostenlos zur Verfügung stellen, um dort ein neues „Kolonnenhaus“ für die Sanitätsbereitschaft zu errichten.  Am 26. November 1938 schrieb in dieser Angelegenheit der friesländische NS-Landrat Hermann Ott, in Nebenfunktion DRK-Kreisführer in Friesland, an den Vareler Bürgermeister Gustav Menke:

Betrifft: Neubau eines Kolonnenhauses in Varel. Nach Mitteilung des Zugführers Hemken beabsichtigen Sie die Angelegenheit dadurch zu fördern, daß Sie einen Bauplatz kostenlos zur Verfügung stellen. Herr Hemken ist der Ansicht, daß durch den Abbruch der Synagoge in Varel die Gelegenheit besteht, einen geeigneten Bauplatz für den Neubau eines Kolonnenhauses zu bekommen und daß ferner eine Verwertung des alten Steinmaterials möglich wäre. (…) Ich bitte, den Vorschlag zu prüfen, und evtl. die Angelegenheit zu fördern. (…).“

Landrat Hermann Ott an Bürgermeister Gustav Menke, 12. Dezember 1938: „Im Anschluß an die am 8. Dezember 1938 in Varel stattgefundene Besprechung im Rathaus habe ich die Abbruchstelle der Synagoge in Varel zusammen mit dem Kreisplaner Gattnar und Stadtbaumeister Quatmann besichtigt. Wir haben übereinstimmend festgestellt, daß das Gelände für den Bau eines Kolonnenhauses für das DRK sehr wohl geeignet ist. (…)  Bezugnehmend auf unsere Besprechung vom 8. Dezember 1938 wäre ich dankbar, wenn die Verhandlungen von Ihnen in dem Sinne weitergeführt werden könnten, daß der Bauplatz auf dem Gelände der früheren Synagoge in Varel für die Errichtung eines Kolonnenhauses unentgeltlich bereitgestellt werden könnte.“ Der stellvertretende Führer der DRK-Kreisstelle, SS-Untersturmführer Fritz Hildebrandt, an den Bürgermeister Menke, 7. Januar 1939: „Unter Bezugnahme auf das diesbezügliche Schreiben vom 12. Dezember 1938 werden Sie um Mitteilung über den Stand der Verhandlung bzgl. Erwerb des Geländes der früheren Synagoge gebeten.“ Bürgermeister Gustav Menke an die DRK-Kreisstelle Friesland, 13. Januar 1939: „Auf (…) Anfrage vom 7. d. Mts. teile ich hierdurch mit, daß (…) DRK-Oberwachtführer Hemken inzwischen wegen der Zuweisung von Räumen bei mir vorstellig geworden ist. (…). Die Verhandlungen betreff den Erwerb des Geländes der früheren Synagoge in Varel sind noch nicht zum Abschluß gelangt. Da aber Dr. med. Maaß ebenfalls darauf reflektiert und einen angemessenen Kaufpreis dafür bezahlen will, halte ich es (…) für richtiger, wenn man mit dem Gelände an der Peterstr., (…), fürlieb nimmt.“ Das Vorhaben „DRK-Kolonnenhaus“ gelangte somit nicht zum erfolgreichen Abschluss.

Mai 1939: Erwerb des Synagogengrundstückes durch Dr. Wilhelm Maaß

Der Kaufmann Eduard Visser – einzig noch verbliebenes Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde e.V. in Varel – war schließlich gezwungen, am 7. Februar 1939 vor dem Notar Dr. jur. Otto von Cölln (vertreten durch Wilhelm Hagen) einen Kaufvertrag mit dem praktischen Arzt Dr. Wilhelm Maaß – vertreten durch Johannes Büppelmann, einen der später verurteilten Täter der Pogromnacht – über das Synagogengrundstück in der Osterstr. 10 abzuschließen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug 3750 Reichsmark. Nachdem die bei solchen „Rechtsgeschäften“ zwischen „deutschen Volksgenossen“ und „Nichtariern“ erforderlichen Genehmigungen des Oldenburgischen Ministern des Innern und der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten Weser-Ems am 14. März bzw. 2. Mai 1939 erteilt worden waren, folgte am 17. Mai 1939 in gleicher Besetzung und vor dem gleichen Notar die gemeinsame Auflassungserklärung. Die Übertragung des Eigentums am Grundstück Osterstr. 10 ist im Grundbuch der Stadt Varel unter dem Datum 26. Mai 1939 dokumentiert.

Am 19. Juli 1939 mahnte der Stadtmagistrat den Käufer, nach „Beschwerden von Volksgenossen“ über den Zustand des Geländes, bis spätestens August 1939 für die restlose Aufräumung des Grundstückes zu sorgen. Am 17. September 1940 meldete „Der Gemeinnützige“ in Varel in einer Notiz über das „Ende des Judenwegs“, der damals an der Synagoge vorbei zum jüdischen Friedhof in Hohenberge führte, über den Zustand des Grundstücks Osterstr. 10 im Herbst 1940:

„Der Gemeindefußweg hinter der Haferkampstraße ist nach einer Bekanntmachung des Bürgermeisters aufgehoben worden. Es handelt sich dabei um den Weg, der unter dem Namen ‚Judenweg’ im Volksmunde bekannt geworden ist. Nachdem in Varel wie andernwärts Synagogen ‚wenig gefragt’ sind, besteht auch keine Notwendigkeit für eine solche Zuwegung zu dieser Stätte, die übrigens in ihrem jetzigen Zustande kaum zu den Schönheiten Varels gezählt werden kann. Wie seinerzeit berichtet, stimmten die Ratsherren in einer öffentlichen Sitzung dem Vorschlage zu, den sogenannten ‚Judenweg’ aufzuheben, der nun endgültig aus dem Stadtbild verschwindet. Was zunächst noch bleibt, ist der wenig schöne Platz, auf dem einst eine Synagoge stand und auf dem sich jetzt ein Schutthaufen breit macht. Er ist in Privatbesitz übergegangen ─ der Platz und der Schutthaufen. (…). Aber auch wir hoffen auf den Tag, wo dort nicht mehr ein Schutthaufen ‚kündet von entschwundener Pracht’ (…).“

Zunächst wollte Dr. Maaß auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit Praxisräumen errichtet, doch kriegsbedingt konnte er den Bau auf Grund fehlender Baumaterialien nicht ausführen. Im Zweiten Weltkrieg wurde in der Osterstr. 10 zunächst eine provisorische Unterkunftsbaracke aufgestellt. Ab 19. Juli 1943 bis Kriegsende war dort die Dienststelle des “Wehrmachtfürsorgeoffiziers Wilhelmshaven (A)”, zuständig für die Landkreise Friesland und Wesermarsch, untergebracht (Meldung “Jeversches Wochenblatt”, 19.7.1943). Erst nach 1948 wurde durch den Grundstückseigentümer das lange geplante Privathaus mit Praxisräumen erstellt.

4. Prozess 1950 vor dem Landgericht Oldenburg

Im März 1948 begann das Ermittlungsverfahren zur Pogromnacht und Synagogenbrandstiftung in Varel. Große Schwierigkeiten bereitete die Tatsache, dass die beiden der unmittelbaren Brandsetzung verdächtigen SS-Angehörigen Ulffers und Schubert sowie die bereits zuvor als Mitwirkende bzw. Verdächtige genannten SA-Funktionäre, der Polizeibeamte Wehrenberg und der stellvertretende Kreisleiter Hahn entweder bereits gestorben, gefallen bzw. noch vermisst waren. Beim Prozess traten 30 Zeugen auf, auch einige Briefe von ins Ausland emigrierten Vareler Juden wurden verlesen. Der Verbleib weiterer wichtiger Zeugen unter den 1938 betroffenen jüdischen Bürgern konnte zu damaliger Zeit nicht geklärt werden. Am 22. Juli 1948 wurde dem Niedersächsischen Minister der Justiz der Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. Insgesamt wurden neunzehn Personen in Varel ermittelt, gegen die im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens stärkere Verdachtsmomente aufgekommen waren. Am 6. März 1950 erhob die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Oldenburg Anklage gegen folgende noch lebende Verdächtige:

  • Den landwirtschaftlichen Arbeiter Georg Heinrich Lübben, 52 Jahre, wohnhaft in Borgstede (Gemeinde Varel-Land).
  • Den Rechtsbeistand Johannes Moritz Büppelmann, 52 Jahre, wohnhaft in Varel, Schulstr. 12.
  • Den Gastwirt des „Schütting“, Ernst Wilhelm Karl Martins, 59 Jahre, wohnhaft in Langendamm (Gemeinde Varel-Land).
  • Den Baumeister Hermann Friedrich Karl Marschall, 42 Jahre, wohnhaft in Varel, Schüttingstr. 7.

In seiner Sitzung am 27./28. Juli 1950 verurteilte das Schwurgericht des Landgerichts Oldenburg den Angeklagten Lübben wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Landfriedensbruch und Freiheitsberaubung in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten. Der Angeklagte Büppelmann erhielt wegen der gleichen Verbrechen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, der Angeklagte Martins eine Gefängnisstrafe von einem Jahr. Die Angeklagten Lübben, Büppelmann und Martins hatten die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen den Angeklagten Marschall wurde das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Büppelmann ging in erfolgreiche Revision, seine Strafe wurde 1952 auf die Hälfte reduziert, da der noch aus alliierter Gesetzgebung resultierende Tatbestand “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” im deutschen Strafrecht nicht mehr existierte. Aus heutiger Sicht bleibt die Frage, ob damals angesichts der Zeitumstände und Schwierigkeiten wirklich alle an der Brandstiftung und den nachfolgenden Misshandlungen und Plünderungen beteiligten Personen ermittelt und wegen ihres schändlichen Handelns verurteilt worden sind. Vor allem die Rolle des NSDAP-Kreisleiters Hans Flügel bei den Ereignissen in der Stadt Varel blieb letztlich ungeklärt. Manch mehr oder minder honoriger Vareler Bürger mag es damals verstanden haben, sich im Verborgenen zu halten und sich damit einer, wenn auch zumeist milde ausfallenden Bestrafung, erfolgreich zu entziehen.

5. “Wiedergutmachung” nach 1945

Nach der Befreiung vom NS-Terrorregime mussten die deutschen Verwaltungsstellen aufgrund von Anordnungen der alliierten Militärregierung alle Grundstücke melden, die zwischen 1933 und 1945 in jüdischem Besitz waren und die während der NS-Zeit den Eigentümer gewechselt hatten. Dazu zählte auch das seit 1939 in Besitz von Dr. Maaß befindliche ehemalige Synagogen-Grundstück in der Osterstr. 10.
Soweit die ehemaligen Besitzer der Liegenschaften den Holocaust überlebt hatten oder entsprechende Erben vorhanden waren, folgten im Rahmen von „Wiedergutmachungsverfahren“ Anträge auf Entschädigung bzw. Rückgabe. Im Falle des Grundstücks Osterstraße 10, dessen Vorbesitzer eine juristische Person – in diesem Fall die in der NS-Zeit ausgelöschte Jüdische Gemeinde Varel – war, nahm die „Jewish Trust Corporation“ (JTC) die Interessen wahr. Mit Schreiben vom 20. Juni 1949 teilte das Bezirksamt Oldenburg des Niedersächsischen Landesamts für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens dem Grundbuchamt in Varel mit, dass das Grundstück Gegenstand eines entsprechenden Rückgabeantrages sei und damit der Sperre unterlag. Besitzänderungen, Belastungen oder Verfügungen irgendwelcher Art durften ohne Genehmigung des Landesamtes zunächst nicht vorgenommen werden. Anspruchsteller und Anspruchsgegner einigten sich schließlich nach einigem juristischen Hin und Her auf einen Vergleich, bei dem sich Dr. Maaß zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichsbetrages und der Anspruchsteller (JTC) auf jegliche weitere Ansprüche verzichtete.
Daraufhin wurde 1953 die Verfügungssperre über das Grundstück wieder aufgehoben, es befindet sich heute immer noch im Besitz der Maaß-Erben.

6. Erinnerungsarbeit nach 1945

Dem eigentlichen Grundstück gegenüberliegend entstand erst nach einem halben Jahrhundert ein Ensemble aus Gedenktafel (1990), Wegebezeichnung „Synagogenweg“ (1999) und Informationstafel (2014)
Dem eigentlichen Grundstück gegenüberliegend entstand erst nach einem halben Jahrhundert ein Ensemble aus Gedenktafel (1990), Wegebezeichnung „Synagogenweg“ (1999) und Informationstafel (2014)

Sehr lange erinnerte in Varel nichts mehr an die Synagoge und ihre Zerstörung 1938. Erst im Zusammenhang mit dem bevorstehenden 50. Jahrestag des Pogroms beantragte am 12.9.1988 der „Arbeitskreis Juden“ der gewerkschaftlichen Bildungsvereinigung „Arbeit und Leben“, die Stadt Varel „möge bis zum 9.11.88 eine der Bedeutung der ‚Reichspogromnacht‘ angemessene Gedenktafel in Erinnerung an die geschändete und niedergebrannte Vareler Synagoge aufstellen“. Der Vareler Verwaltungsausschuss befürwortete zwar grundsätzlich den Antrag, hielt es aber für „unzumutbar“, die Tafel auf dem Grundstück der ehemaligen Synagoge selbst aufzustellen, da dieses Grundstück im Privatbesitz sei. Nach einigem Hin und Her beschloss der Stadtrat schließlich die Aufstellung auf dem gegenüber liegenden öffentlichen Grundstück (Schule Osterstraße). Das Mahnmal mit der Gedenktafel für die zerstörte Synagoge wurde am 21.4.1990 offiziell übergeben, seither finden dort jährlich im November Gedenkveranstaltungen anlässlich der Pogromnacht 1938 statt.

Am 11.11.1999 beschloss der Vareler Stadtrat, den „Krankenhausweg“ – ein Fußweg zwischen Osterstraße und B 437 / Adolf-Heidenreich-Straße  in „Synagogenweg“ umzubenennen. Anfang November 2014 wurde vom Arbeitskreis „Juden in Varel“ eine zusätzliche Informationstafel zur Geschichte der Synagoge erarbeitet und neben dem Synagogen-Mahnmal von 1990 aufgestellt.

Auf Einzelnachweise im Text wurde verzichtet.

Die im November 2014 errichtete Informationstafel zur Vareler Synagoge
Die im November 2014 errichtete Informationstafel zur Vareler Synagoge

Quellen (Auswahl):

Anklageschrift und Urteil im „Synagogenprozess“: Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Bestand 140-4, Nr. 920.
Akten zur DRK-Ortsgemeinschaft Varel (1938-1945): Stadtarchiv Varel, Bestand 570-3 (alt).
Bauakte zum Synagogengrundstück. Bauamt der Stadt Varel.
Amtsgericht Varel: Grundbuch und Grundbuchakten zu Blatt 151, Osterstr. 10.
Restitutionsakte Grundstück Osterstr. 10. Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, REP 942, Akz. 2009/060, Nr. 1437.

Literatur:

  • Rudolf Brahms: Die Synagoge in Varel. – In: Enno Meyer: Die Synagogen des Oldenburger Landes.-  Oldenburg 1988, S. 161-195.
  • Rudolf Brahms: Geschichte einer ungeliebten Minderheit: Die Entwicklung einer jüdischen Gemeinde in Varel von ihren Anfängen im 17. Jahrhundert bis zu ihrem Untergang in nationalsozialistischer Zeit. – Oldenburg 2006
  • Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen. Bd. 2.-  Göttingen 2005 (Beitrag zu Varel von Werner Vahlenkamp, S. 1493-1502)
  • Holger Frerichs: Varel unter dem Hakenkreuz: Texte und Dokumente zur Geschichte Varels 1933 bis 1945.- Jever: H. Lüers, 2007
  • Holger Frerichs: Spurensuche: Das jüdische Altenheim in Varel 1937-1942. – Jever: H. Lüers Jever,  2012
  • Archiv Heimatverein Varel, Stadtarchiv Varel, Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Beiträge von Hans Begerow in der „Nordwest-Zeitung – Der Gemeinnützige“, Sammlung Holger Frerichs.

Autor und Copyright: Holger Frerichs, Hoher Weg 1, 26316 Varel; Version: 23.10.2019

Vgl. auch: Beitrag zur Synagoge Varel in Alemannia Judaica

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